Lichtkuppel Sicherung

Zertifizierte Sicherungseinrichtung für Arbeiten an Lichtkuppeln

Nauheimer Anschlagpunkt reduziert Wartungskosten durch verringerten Sicherungsaufwand

Wartungsarbeiten an Lichtkuppeln auf dem Dach können gefährlich sein. Eine Sicherungspflicht besteht bereits ab einer Höhe von zwei Metern. Deshalb müssen Sicherheitseinrichtungen berücksichtigt werden, die Personen vor einem Absturz schützen.

Anforderungen an die Unfallverhütung sind unter anderem in EN 363:2008 „Persönliche Absturz­schutz­ausrüstung – Persönliche Absturzschutzsysteme“ und DIN EN 795 „Persönliche Absturzschut­zausrüstung – Anschlageinrichtungen“ definiert. Die Nauheimer Personen-Anschlagsicherung für Aufsatzkränze aus glasfaserverstärktem Polyesterharz (GFK) der Hans Börner GmbH & Co. KG erfüllt diese Normen. Das wurde von einem Prüfinstitut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in einer Konformitätsbewertung bestätigt. Herausragend an der Nauheimer Anschlag­sicherung: Sie ist zusätzlich als Anschlagpunkt für den Aufenthalt auf dem Dach zugelassen. Dadurch verringert sich der Aufwand der Seilsicherung

Geeignet für alle Aufsatzkranz-Geometrien
Die Anschlageinrichtung von Börner eignet sich für alle Lichtkuppelaufsatzkränze in runder, quadratischer, rechteckiger oder dreieckiger Form. Auch in senkrechte und Sonderausführungen können Absturzsicherungsösen für eine Person werkseitig eingebaut werden. Der Anschlagpunkt ist für die Befestigung einer persönlichen Schutzausrüstung (PSA) vorgesehen.

Um die Funktionalität einer Lichtkuppel auf Dauer sicherzustellen und ihren Nutzwert zu erhalten ist eine jährliche Wartung nötig. Mit der zertifizierten Anseilsicherung und dem damit verbundenen reduzierten Anseilaufwand gestaltet sich die Inspektion wirtschaftlicher.

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