Erklärung zur Barrierefreiheit

Geltende Anforderungen

Hans Börner GmbH & Co. KG ist bestrebt, seine digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und die geltenden Standards zur Barrierefreiheit einzuhalten.

Unser Ziel ist es, unsere Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bereitzustellen.

Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website https://www.acryl.de/ und wurde am 27.06.2025 erstellt.

Dienstleistungsbeschreibung

Die Hans Börner GmbH & Co. KG bietet seit über 80 Jahren hochwertige Tageslichtsysteme und maßgefertigte Verglasungen aus Acrylglas (PLEXIGLAS®/PMMA) und Polycarbonat für private, gewerbliche und industrielle Anwendungen.

Fragen Sie uns.

Konformitätsstatus

Konformitätslevel der Website: WCAG 2.0 A

Status der Inhaltskonformität

Teilweise konform: Einige Bereiche der Website entsprechen noch nicht vollständig den Barrierefreiheitsstandards.

Bewertungsmethode

Mit Hilfe der folgenden Methode hat Hans Börner GmbH & Co. KG die Bewertung der Website vorgenommen:
Andere Methode: Mittwald Barriere Checker

Feedback und Ansprechpartner

Sie erreichen unsere Ansprechperson für Barrierefreiheit unter folgenden Kontaktdaten:

Sonja Stergiou
Rudolf-Diesel-Str. 8
64569, Nauheim
info@acryl.de

Marktüberwachungsbehörde

Für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben sich die Bundesländer auf die Einrichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde verständigt. Grundlage dafür ist ein Staatsvertrag, der die Gründung einer zentralen Stelle mit Sitz in Sachsen-Anhalt vorsieht.
Die Behörde – voraussichtlich „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ – soll künftig die Überwachung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen übernehmen.
Damit sie ihre Arbeit aufnehmen kann, muss der Staatsvertrag noch durch die Länder ratifiziert werden.
Sobald die Ratifizierung abgeschlossen ist, werden die Angaben zur Marktüberwachungsbehörde automatisch in die Barrierefreiheitserklärung übernommen.

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