Dämpfer für Deutschland: Zusätzliche Normen für Bauprodukte unzulässig

EuGH-Urteil drängt nationale Regeln zurück

Bisher war es in Deutschland selbstverständlich, dass an Bauprodukte neben der europäischen CE-Norm weitere Anforderungen gestellt werden. Doch damit soll jetzt Schluss sein: „Die Praxis, zusätzliche Anforderungen an Bauprojekte zu stellen, die auf der Grundlage harmonisierter europäischer Normen ein CE-Zeichen tragen, verstößt gegen die Grundfreiheiten des Binnenmarktes“ (Schmidt-Kötters, 2015), schreibt die Frankfurter Allgemeine Zeitung in ihrer Ausgabe vom 28.01.2015.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 16.10.2014 befindet die Bundesrepublik für schuldig, zusätzliche Anforderungen für den wirksamen Marktzugang und die Verwendung von Bauprodukten in Deutschland gestellt zu haben. Was im deutschen Baugewerbe als Gefährdung der bewährten deutschen Qualität angesehen16 wird, sieht die EU-Kommission als Behinderung des freien Warenverkehrs und des Wettbewerbs (vgl. Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V, 2014). „Deutschland rechtfertigte die ergänzenden Festlegungen damit, dass europäische Regeln Mängel und Lücken enthielten. Gerade für Produkte, die in vielen europäischen Ländern verwendet werden, führt dieser deutsche Sonderweg aber zu erheblichem Mehraufwand und zusätzlichen Kosten. Ausländischen Wettbewerbern erschwert dies den Markteintritt“ (Schmidt-Kötters, 2015), so die FAZ.

In der Urteilsbegründung wird betont, dass Mitgliedsstaaten keine Restkompetenz besitzen, wenn es um harmonisierte europäische Normen geht. Es darf also nicht selbst entschieden werden, ob Ergänzungen oder Änderungen notwendig sind. Vielmehr sollte man sich in solchen Fällen an die europäischen Normungsgremien wenden, was die Bundesregierung bisher nicht getan hat.

Neben den drei im Urteil ausdrücklich genannten Produktgruppen Mineraldämmstoffe, bestimmte Rohrleitungsdichtungen und Tore gibt es weitere harmonisierte Bauprodukte, für die die Bauregalliste zusätzliche Anforderungen aufstellt. „Wenn Deutschland die Entscheidungen des Gerichtshofs ernst nimmt, dürften in Zukunft eine große Zahl von aufwendiger und teurer Zulassungs-, Prüf- und Überwachungsverfahren nach nationalen Regeln wegfallen“ (Schmidt-Kötters, 2015), sagt die FAZ abschließend voraus.

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